Hilfsmittelversorgung

26 Euro für Inkontinenzhilfen

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Nachdem die Knappschaft Bochum ihre Hilfsmittelversorgung nicht auf Bundesebene regeln konnte, hat sie mit dem Sächsischen Landesapothekerverband (LAV) einen Einzelvertrag geschlossen. Für die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinzenzhilfen wurde eine Monatsnettopauschale von 26 Euro vereinbart.

Der Vertrag ist Anfang August in Kraft getreten, bis Monatsende können Apotheker in Sachsen allerdings weiter zu den bisherigen Bestimmungen liefern und abrechnen. Zuvor waren Verhandlungen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) mit der Knappschaft gescheitert.

Der daraufhin ausgehandelte sächsische Vertrag sorgt bei den Apothekern nicht für Begeisterung: „Es ist schwierig, mit der neuen Pauschale kostendeckend zu arbeiten“, sagte LAV-Vorsitzende Monika Koch gegenüber APOTHEKE ADHOC. Trotzdem habe sich der Verband für den Vertrag entschieden, um Apotheken zumindest zu ermöglichen, weiter Knappschaft-Versicherte zu versorgen.

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