Bewährungsstrafe wegen Untreue

250.000 Euro: Apotheken-Angestellte bucht auf Scheinkonto

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Berlin -

Über Jahre hinweg hat die Buchhalterin der Stadt-Apotheke im sächsischen Neustadt hohe Beträge auf ein Scheinkonto gebucht. Die Hausbank wies Inhaber René Konrad auf Unstimmigkeiten hin. Vor Gericht ging es um eine Viertelmillion Euro. Die Frau wurde angesichts ihrer familiären Situation zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Als Konrad die Apotheke 1999 übernahm, behielt er auch die Angestellten des Vorgängers. Dazu zählte die heute 65-jährige Buchhalterin. „Sie war bestimmt 40 Jahre für die Apotheke tätig“, sagt der Inhaber. Ihre Arbeit habe sie eigenverantwortlich erledigt. Eine zweite Kontrolle durch den Chef fand nicht statt. „Ich stehe vorne und hatte volles Vertrauen zu meiner Mitarbeiterin.“

Als er bei der Bank einen Kredit beantragen wollte, wies ihn das Geldinstitut auf Unstimmigkeiten hin. Man wollte ihm kein Darlehen gewähren, da die Privatentnahmen in den vergangenen Jahren sehr hoch gewesen seien. „Das war mir neu“, so der Inhaber. Daraufhin setzte er sich gemeinsam mit seinem Steuerbüro hin und ging die Belege durch.

Stück für Stück sei die Veruntreuung aufgefallen, so Konrad. Die Belege seien falsch bedruckt und die Unterschrift gefälscht worden. Statt wie angegeben auf das Konto des Chefs, floss das Geld auf ein Scheinkonto, auf das die Buchhalterin Zugriff hatte. „Als sie gemerkt hat, dass wir ihr auf die Schliche kommen, hat sie einen Selbstmordversuch begangen“, sagt Konrad.

Bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Pirna wurden der Frau mehrere Fälle zwischen 2013 und 2017 vorgeworfen. Insgesamt ging es um rund 250.000 Euro. Die Summe sei deutlich höher, so der Inhaber. Die Rede ist von rund 380.000 Euro. Doch einige Fällen seien bereits verjährt. Vor Gericht zeigte die Frau Medienberichten zufolge Reue.

Die Verteidigung verwies auf ihre Lebensumstände. Ihr Mann erlitt laut Bild.de einen schweren Unfall und wurde arbeitsunfähig. Zudem bekam er Parkinson und Alzheimer. Dann wurde auch die Mutter zum Pflegefall. Die Buchhalterin pflegte beide. Dann nahm sich ihr Mann das Leben. „Ich hätte ihr helfen wollen, wenn sie mit mir gesprochen hätte“, sagt der Apotheker. Am Ende war es zu spät. Angesichts der Schwere der Untreue habe er sie gekündigt.

Der Richter zeigte laut Bild.de Gnade. Die Frau erhielt zwei Jahre auf Bewährung. Sie habe ehrlich Reue gezeigt, wird der Richter in dem Bericht zitiert. „Wir können nicht zusehen, wie die großen Manager bei ähnlichen Vergehen auf freiem Fuß bleiben.“ Man könne sie nicht ins Gefängnis stecken.

In der Apotheke seien die Kollegen maßlos enttäuscht. „Sie hat das Vertrauensverhältnis zu allen missbraucht“, sagt Konrad. Der Chef prüft die Buchhaltung mittlerweile mit. „Wir haben ein Vier-Augen-Prinzip.“ Er will sein altes Steuerbüro auf Rückzahlung der Schadenssumme verklagen.

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