Höhere Gewalt: Versicherung zahlt nicht bei Bombenfund

250-kg-Bombe entschärft, Apotheke geschlossen

, Uhr
Berlin -

Die Feuerbach-Apotheke in Ansbach hat wegen einer Fliegerbombe schließen müssen. Der Blindgänger war im Bahnhof bei Umbauarbeiten gefunden worden. Für Inhaber Gerhard Schreiner ist es das zweite Mal, dass er seine Mitarbeiter deshalb nach Hause schicken musste. Der Verdienstausfall für einen Zeitraum von fünf Stunden sei ärgerlich und nicht angemessen, sagt der Apotheker.

Die Feuerbach-Apotheke liegt direkt am Ansbacher Bahnhof. Am Freitag wurde dort am Morgen eine Fliegerbombe gefunden. Die 250 Kilogramm schwere amerikanische Fliegerbombe verfügte über Aufschlagzünder und lag in einer Baugrube an den Gleisen. Die Stadt ließ das Gebiet in einem Radius von 500 Metern rund um den Fundort bis 13 Uhr räumen. Betroffen waren rund 2500 Anwohner:innen.

Auch die Geschäfte mussten schließen. „Je tiefer gebuddelt wird, umso mehr findet man“, so der Apotheker. Seit dem Zweiten Weltkrieg sei die Bombe nicht hochgegangen. Die Entschärfung sei Routine. Gegen 17 Uhr wurden die beiden Zünder erfolgreich unschädlich gemacht und die Sperrung im Anschluss aufgehoben. In Ansbach war die Aufregung am Freitag noch nicht vorbei, denn es wurde wegen des Hochwassers auch Katastrophenalarm ausgerufen.

Die Apotheke blieb trocken. Der Inhaber ärgert sich jedoch über die lange Schließungszeit. Bei der vorherigen Entschärfung im März habe er nur eine Stunde schließen müssen. Dass jetzt das Geschäft des kompletten Freitagnachmittags ausgefallen sei, sei ärgerlich. Zudem zahle die Betriebshaftpflichtversicherung nicht. Dort seien Schäden wegen Raumflug abgedeckt, aber keine Bombenentschärfung, so Schreiner.

Seinen Mitarbeitern werde er „die Zeit schenken“, sagt er. Generell gingen die Meinungen über die Handhabung der Situation bei Arbeitgebern und -nehmern auseinander. Die Angestellten wollten natürlich nicht, dass ihnen wegen der Entschärfung Lohn abgezogen werde, so Schreiner. „Aber eigentlich haben sie dafür ja frei.“

Mit der Entscheidung, den Lohn weiterzuzahlen, liegt Schreiner richtig. Die Gewerkschaft Verdi etwa macht darauf aufmerksam, dass es sich bei einem Bombenfund um höhere Gewalt handele und der Lohnanspruch aus dem Arbeitsverhältnis uneingeschränkt gelte. „Niemand ist verpflichtet Urlaub zu nehmen oder Gleitzeitguthaben zu verbrauchen.“ Das gehe aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hervor.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Neuere Artikel zum Thema
Mehr aus Ressort
„Apothekenbetrieb stark beeinträchtigt“
Ärger mit Apotechnik bei Software-Umstellung

APOTHEKE ADHOC Debatte