Der Bund hat bislang knapp 2,1 Milliarden Euro Honorar für die Verteilung der FFP2-Masken an die Apotheken ausgeschüttet. Das geht aus aktuellen Zahlen des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) hervor. Der Pauschalbetrag für Dezember ist darin enthalten. Die Gesamtkosten fallen damit niedriger als vom Gesetzgeber erwartet aus.
Die Politik hatte Ende 2020 entschieden, dass Risikopatient:innen jeweils Anspruch auf 15 kostenlose FFP2-Masken haben. Die ersten drei Masken pro Person wurden im Dezember mehr oder weniger ohne Nachweis der Anspruchsberechtigung von den Apotheken verteilt. Wie viele Masken dabei tatsächlich herausgegangen sind, ist nicht erfasst. Der Bund hat einen Betrag von 491 Millionen dafür locker gemacht, der über den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) an die Apotheken ausgeschüttet wurde – unabhängig davon, wie stark sie sich an der Aktion beteiligt haben.
Im Januar und Februar sowie erneut ab Mitte Februar bis Mitte April konnten Versicherte dann die Coupons ihrer Krankenkasse gegen je sechs Masken in der Apotheke einlösen. Für die erste Tranche dieser Berechtigungsscheine erhielten die Apotheken sechs Euro pro Maske, für die zweite nur noch 3,90 Euro. Pro Set mussten die Versicherten 2 Euro Eigenanteil zahlen, die Apotheken erhielten also pro 6er-Pack 34 Euro beziehungsweise 21,40 Euro für die zweite Tranche. ALG-II-Empfängerinnen erhielten ab März Anspruch auf einmalig zehn FFP2-Masken, die den Apotheken ebenfalls zum gesenkten Preis erstattet wurden.
Insgesamt haben die Apotheken rund 28,5 Millionen Sets in der erste Tranche verteilt und 25,4 Millionen in der zweiten. An ALG-II-Empfänger:innen wurden knapp 2,5 Millionen Sets à zehn Masken ausgegeben. Damit haben die Apotheken allein in diesem Jahr fast 350 Millionen FFP2-Masken verteilt. Die Zahl für Dezember ist nicht bekannt, gemessen am Honorar wäre mit mehr als 80 Millionen weiteren Masken zu kalkulieren.
Mit den Coupons der ersten Tranche haben die Apotheken knapp 970 Millionen Euro eingenommen, mit der zweiten weitere 540 Millionen Euro. Es wurden etwas weniger Berechtigungsscheine eingelöst, maßgeblich für den großen Unterschied ist natürlich der gesenkte Erstattungspreises. Etwas ausgeglichen wurde das mit den Masken für ALG-II-Empfängerinnen, die etwa 96 Millionen Euro zusätzlich in die Kassen der Apotheken spülten. Zusammen mit den 491 Millionen aus der Dezember-Aktion ergibt sich ein Gesamtbetrag von 2,098 Milliarden Euro.
Zwar wird es laut dem BAS im Juni noch eine weitere Abrechnung für „Nachzügler“ geben, maßgebliche Änderungen sind aber nicht mehr zu erwarten. Die Regierung hatte für die Gesamtaktion Kosten in Höhe von 2,5 Milliarden Euro veranschlagt. Kalkuliert worden war mit 35,3 Millionen Anspruchsberechtigten sowie etwa 5 Millionen ALG-II-Empfängerinnen. Die BAS-Zahlen belegen, dass in beiden Gruppen nicht alle Berechtigten ihren Anspruch geltend gemacht haben.
Bei den ausgeschütteten Beträgen handelt es sich allerdings um Bruttokosten, die Apotheken müssen noch die Umsatzsteuer auf die Maskenpauschale abführen – und Einkommenssteuer auf ihren Gewinn. Dem Staat fließt also ein nicht unerheblicher Teil der Ausgaben wieder zu.
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