Heimversorgung

20.000 Euro Strafe für Apotheken ohne Vertrag

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Apothekern, die Pflegeheime ohne genehmigten Heimversorgungsauftrag mit Medikamenten versorgen, drohen in Zukunft Bußgelder. Dies sieht der Entwurf zur AMG-Novelle vor. Bislang war laut Apothekengesetz (ApoG) nur die „vorsätzliche und fahrlässige“ Versorgung von Kliniken ohne Vertrag untersagt.

Mit der Neuregelung will die Koalition laut Begründung die Arzneimittelversorgung von Heimbewohnern ohne genehmigten Heimversorgungsvertrag verhindern. Im ApoG wird für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Neuregelung eine Geldstrafe von bis zu 20.000 Euro festgelegt. Bei der Krankenhausversorgung ohne Vertrag fällt eine Buße von 5000 Euro an.

 

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