„Ich hätte ihm die Sachen gleich um die Ohren hauen sollen“

2000 Euro für Beratung: Versicherungsmakler verklagt Apotheker

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Berlin -

Dienstleister, Versicherungen, Krankenkassen: Als Apothekeninhaber hat man mit allerlei Leuten Kontakt, die etwas von einem wollen – nicht zuletzt Geld an einem verdienen. Apotheker Hans-Dieter Liebe aus Baesweiler musste lernen, wie wichtig es ist, dabei auf der Hut zu sein: Seit über einem Jahr schlägt er sich mit einem Versicherungsmakler herum und will andere privat Versicherte warnen.

Dass Liebe nicht zu Versicherungsabenteuern neigt, zeigt eigentlich schon seine Bilanz: Seit 40 Jahren ist der Inhaber der Brunnen-Apotheke im rheinischen Baesweiler bei der Allianz versichert, und das, obwohl er nach eigener Auskunft nicht mal rundum zufrieden ist. „Mich hat schon lange gestört, dass ich ständig von anderen Niederlassungen betreut werde“, sagt der 71-Jährige. Und schien es auch nicht ungewöhnlich, dass ihn im vergangenen Herbst ein bis dato unbekannter Versicherungsmakler kontaktierte, der in Baesweiler eine Agentur betreibt.

„Er hat mir einen Prämienwechsel vorgeschlagen, angeblich sollte ich dabei gleiche Leistungen für weniger Geld erhalten“, erzählt er. „Ich habe ihm aber gesagt, dass ich nicht interessiert bin.“ Doch so einfach war es nicht, der Makler ließ nicht locker, rief immer wieder an „und schickte sogar seine attraktive türkische Mitarbeiterin vorbei“, wie sich Liebe erinnert. „Irgendwann kam er dann auch persönlich in die Apotheke und steckte seinen Kopf hier rein. Da ich ein höflicher erzogener Mensch bin, habe ich ihn nicht gleich rausgeschmissen.“ Das hätte er aber besser, denn mit dem Besuch begann der Ärger erst richtig.

Denn der Makler hielt Liebe eine schriftliche Vereinbarung unter die Nase, laut der er nach Möglichkeiten suchen solle, Liebes Versicherungskosten zu senken und im Gegenzug ein Honorar erhalte, das 50 Prozent des eingesparten Betrages plus Mehrwertsteuer betragen solle. Der entscheidende Punkt stand im sprichwörtlichen Kleingedruckten: Das Honorar solle nicht erst im Falle eines Tarifwechsels fällig werden, sondern schon durch das bloße Angebot und unabhängig von sonstigen Änderungen des Tarifs. Doch Liebe reagierte geistesgegenwärtig und ergänzte handschriftlich zwei Sätze, bevor er unterschrieb: „Der Auftraggeber behält sich vor, den Tarifwechsel im Detail zu prüfen. Nur dann wird die Verpflichtung zur Honorarzahlung fällig.“ Das sollte sich noch auszahlen.

Denn der Makler prüfte Liebes Versicherung tatsächlich und konnte eine auf den ersten Blick beachtliche Senkung erreichen: Er drückte den Jahresbeitrag von 5608 auf 3071 Euro, ein Minus von 45 Prozent. Der Haken an der Sache war der Selbstbehalt, der von 1320 auf 3000 Euro stieg – ein Plus von 127 Prozent. Liebe sah in diesem Wechsel keinen Sinn – schließlich könne er sich mit 71 nicht darauf verlassen, die nächsten Jahre von Erkrankungen verschont zu bleiben. Dem Makler war das allerdings egal. Er hatte den Tarifwechsel bereits bei der Allianz veranlasst – und zwar ohne vorher Liebes Zustimmung einzuholen, wie der betont. Als er davon erfährt, lässt er den Tarifwechsel umgehend rückgängig machen.

Doch für den Makler ist die Sache damit erledigt, er will sein Honorar sehen: 2018,24 Euro. Damit beginnt der Rechtsstreit. Denn nachdem Liebe die Forderung mehrfach schriftlich zurückweist, zieht der Makler vors Amtsgericht. Das gibt in erster Instanz aber dem Apotheker recht – entscheidend waren dabei die beiden handschriftlichen Sätze auf dem unterschriebenen Vertrag. Die seien nämlich so zu verstehen, dass „die bloße Benennung eines günstigeren Tarifs gerade nicht ausreichend sollte“, sondern eine „inhaltliche Billigung“ vorausgesetzt werde, bevor das Honorar fällig wird. Das jedoch „hält den Makler nicht davon ab, dreist in Revision zu gehen“, wie Liebe es ausdrückt. Die Begründung des Maklers: Das Amtsgericht hab die Sätze falsch ausgelegt. Der Streit ist also noch nicht beigelegt.

Und parallel dazu wird er an anderer Stelle verhandelt: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Makler, nachdem Liebe Anzeige erstattet hat. Er wirft Betrug und Untreue vor. „Nach dem Sachverhalt kann davon ausgegangen werden, dass der Maklervertrag eine ausgetüftelte Masche darstellt, für eine vermeintliche Leistung – die dem Getäuschten aufgedrängt wurde – auf alle Fälle ein Honorar zu erzielen“, erklärt der Apotheker. „Diese Masche des Versicherungsmaklers ist zwar weniger plump, aber umso raffinierter und nicht minder verwerflich zu bewerten als die gängigen Enkel- und Diebstahlgefahr-Tricks, derer sich Ganoven häufig bedienen.“ Den Inhaber sind die Ereignisse jetzt schon eine Warnung, die er auch jeden anderen privat Versicherten weitergeben will: „Ich hätte ihm die Sachen gleich um die Ohren hauen sollen – aber das macht man ja nicht.“

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