Der Bundesrat hat am Freitagnachmittag das Zweite Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ohne weitere Änderungen durchgewunken. Mit dessen nun bevorstehender Verkündung ist der Weg frei für die Übertragung analoger Impfausweise in das digitale Impfzertifikat. Auch Apotheken können mitmachen.
Apotheken sollen ab Anfang Juli in der Offizin Impfpässe und Personenangaben prüfen können, um die Übertragung der Daten in digitale Impfausweise vorzunehmen. Gleiches gilt für die sogenannten Genesenenausweise, die sechs Monate nach einer überstandenen Infektion gültig sind und für die ein negatives PCR-Testergebnis als Nachweis dient. Die Dienstleistung ist freiwillig und soll mit 18 Euro einschließlich Umsatzsteuer vergütet werden. So sieht es der Referentenentwurf für die Novellierung der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) vor, die Anfang der kommenden Woche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden soll.
Allerdings wird ein Großteil der bisher Geimpften wohl keine Apotheke aufsuchen, um einen digitalen Impfpass zu erhalten. Denn nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sollen „die Länder nach Möglichkeit sicherstellen, dass den in den Impfzentren vollständig Geimpften ein entsprechendes digitales Impfzertifikat nachträglich postalisch zeitnah nach Einführung des technischen Systems zugesendet wird“. Wer seine Immunisierung in einem Impfzentrum erhalten hat, kriegt demnach einen QR-Code zur Einrichtung des digitalen Impfpasses zugesendet.
Auch wenn die zugehörige Gesetzesänderung erst noch offiziell verkündet werden muss, wurde bereits mit der Erprobung des Verfahrens begonnen: Am Donnerstag stellten BMG, Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) und das brandenburgische Gesundheitsministerium in Potsdam ein Pilotprojekt vor. In einem kontrollierten Feldtest soll zunächst in einzelnen Impfzentren Erfahrungen mit dem System gesammelt werden, um Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren. Pro Tag sollen in jedem teilnehmenden Impfzentrum zunächst rund 30 digitale Impfnachweise ausgestellt werden. Auch in mehreren Impfzentren in Köln, Düsseldorf und Borken gibt es ein solches Testprojekt.
In einer begleitenden Entschließung zur Änderung des IfSG hat der Bundesrat die Bunderegierung zudem aufgefordert, die Vorschriften zum Nachweis der Masernimpfung – insbesondere für Kleinkinder – praxistauglicher zu gestalten und den Bürokratieaufwand zu verringern.
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