1,75 Euro gilt nur unter Vorbehalt Alexander Müller, 07.09.2011 09:52 Uhr
Eigentlich könnten sich die Apotheker freuen. Denn mit dem gestrigen Schiedsspruch haben die Kassen überraschend einen Kassenabschlag in Höhe von 1,75 Euro akzeptiert - zumindest für 2010. Um eben diesen Betrag kämpft der Deutsche Apothekerverband (DAV) im Verfahren um den Abschlag 2009 bis heute. Doch die Reaktion aus dem Apothekerhaus auf den neuen Schiedsspruch klang gestern Abend ziemlich enttäuscht. Der Grund dürfte in einer Klausel der Entscheidung liegen: Der Abschlag von 1,75 Euro gilt nach Informationen von APOTHEKE ADHOC unter dem Vorbehalt, dass der Schiedsspruch für 2009 nicht gekippt wird. Dieses Verfahren liegt gerade beim Landessozialgerich Berlin-Brandenburg.
Fünf Stunden hatten der GKV-Spitzenverband und die Vertreter des DAV gestern mit den drei unparteiischen Mitgliedern der Schiedsstelle verhandelt. Am Ende stellten die Vorsitzenden einen Abschlag von 1,75 Euro zur Abstimmung. Die Kassen votierten dafür, der DAV dagegen - vermutlich wegen des eingebauten Vorbehalts. Mit den Stimmen der Unparteiischen wurde der neue Kassenabschlag beschlossen. Wenn die Begründung vorliegt, haben beide Seiten vier Wochen Zeit, gegen den Schiedsspruch zu klagen.
Doch selbst wenn keine Partei das zuständige Sozialgericht Berlin anruft, herrscht keine endgültige Klarheit. Wenn der Schiedsspruch für 2009 in letzter Instanz vor dem Bundessozialgericht (BSG) gekippt wird, fällt auch der Schiedsspruch für 2010. Warum dieser Vorbehalt in den Schiedsspruch eingebaut wurde, ist unklar.
Die juristische Hintertür erklärt aber zumindest in Teilen, warum der GKV-Spitzenverband zugestimmt hat: Nach dem Erfolg im Hauptsacheverfahren um den Abschlag 2009 vor dem Sozialgericht Berlin hoffen die Kassen, den Schiedsspruch zu kippen. Dann würde das Verfahren von vorne beginnen - und zwar für beide Jahre. Der DAV, der sich eigentlich eine weitere Absenkung des Zwangsrabatts gewünscht hatte, steht nach dem Schiedsspruch mit leeren Händen da.