Mehrere Apotheken aus Baden-Württemberg erhoffen sich mehr Flexibilität beim Thema Notdienst. Darüber entscheidet jedoch nicht die Kammer in Stuttgart – da sich die Betriebe am Rand von Bayern befinden, sprechen die Inhaber:innen in München bei der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) vor. Sie erhoffen sich, statt alle 13 künftig alle 17 Tage Nacht- und Notdienst leisten zu müssen.
Die Stadt Apotheke Dietenheim liegt direkt an der Grenze zu Bayern. Nur wenige hundert Meter östlich beginnt der Freistaat. „Wir sind beim Notdienst an die Kammer in Bayern gebunden“, sagt Marc Theurer. Die Frau des Apothekers ist Inhaberin dreier Betriebe. Aktuell müssten sie alle 13 Tage Notdienst leisten. Aufgrund einer Schließung komme noch ein Dienst mehr dazu. Gemeinsam mit weiteren sechs bis sieben Kolleg:innen aus der Region plädieren sie dafür, dass die strenge 15 Kilometer-Regel reformiert wird.
Die Kammer verwies unlängst darauf, bei Einteilung der Dienstbereitschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechtes verpflichtet zu sein, die dafür geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Konkret geht es um vorgegebene Entfernungsparameter: Anders als in anderen Bundesländern darf die Strecke zur nächsten Notdienst-habenden Apotheke nicht über 15 Kilometer liegen. Bereits 2015 klagte eine Apothekerin gegen die Kammer, weil sie die maximale Entfernung zur nächsten Notdienstapotheke von 15 Kilometern als zu niedrig empfand und auf Erleichterungen hoffte. Sie verlor jedoch vor dem Verwaltungsgericht Regensburg (VG).
Theurer hofft, „pragmatisch“ mit der Kammer ins Gespräch zu kommen. „Wir suchen den Dialog und wollen eine gemeinschaftliche Lösung finden“, sagt er. Denn ein Blick auf die Ärzt:innen zeige, dass die Notfallpraxen oft 30 Kilometer entfernt seien. Der Richtwert von 15 Kilometern sei nicht zeitgemäß. Allein wegen der rückgehenden Apothekenzahl und des Fachkräftemangels müsse eine neue Lösung insbesondere für Land-Apotheken gefunden werden. „Bayern ist zu streng.“
Der Apotheker schlägt vor, den Radius um einige Kilometer zu erhöhen. Zwischen 20 und 25 Kilometer seien noch zumutbar, so der Apotheker, der sich auf eine Erhebung des ADAC beruft, wonach jede fünfte Strecke länger als 20 Kilometer, die weiteste führte sogar über 40 Kilometer war. Für die bundesweite Studie wurden demnach die Wege aus 295 ländlich gelegenen Orten mit weniger als 5000 Einwohner:innen überprüft.
„Wichtig ist uns, dass dem Patienten dadurch nicht geschadet wird“, sagt Theurer. Aber ein Rhythmus von allen 17 oder 18 Tagen würde eine Erleichterung für die Apotheken darstellen. „Es geht nicht darum, den Notdienst abzuschaffen.“
Anregungen aus den Notdienstbezirken würden aufgegriffen und deren Umsetzbarkeit geprüft, betonte Justiziar und stellvertretender Geschäftsführer Klaus Laskowski im Januar gegenüber APOTHEKE ADHOC. Zudem habe sich die Kammer eine spezielle Software zugelegt, die möglichen Optimierungsbedarf in den jeweiligen Notdienstkreisen aufzeige. „Daneben stehen wir auch mit den Verantwortlichen im Ministerium in Kontakt, um mögliche Anpassungen der bisherigen gesetzlichen Parameter angesichts der sinkenden Anzahl der Apotheken in der Fläche im Dialog auszuloten.“
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