1,6 Millionen Euro fehlen: Apotheker klagt gegen Stadt Carolin Ciulli, 27.03.2024 10:03 Uhr
Apotheker Oliver Dienst hat zwei Jahre auf seine Vergütung für 55.000 durchgeführte PCR-Tests gewartet. Weil es einen Formfehler bei der Beauftragung durch das Gesundheitsamt in Mönchengladbach gab, zahlte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) nicht. Gespräche blieben erfolglos und der Inhaber von vier Maxmo-Apotheken zog letztlich gegen die Stadt vor das Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Dort konnten sich die Parteien einigen – Anfang April sollen die 1,6 Millionen Euro überwiesen werden.
Dienst führte wie viele Kolleginnen und Kollegen in der Coronazeit mehrere Testzentren. Zunächst bot er POC-Schnelltests, später PCR-Tests an. Die Genehmigung erhielt er vom Gesundheitsamt. Doch dort unterlief ein kleiner Fehler, der zunächst nicht auffiel, jedoch für viel Ärger sorgte. Denn ausschlaggebend für die Bezahlung durch die KV war, dass es sich um einen „ausgelagerten Betriebsraum“ der Apotheke handeln musste.
Der damalige Amtsleiter habe die Beauftragung über die Durchführung von PCR-Tests im Testzentrum am Elisabeth Krankenhaus an „Oliver Dienst Maxmo-Apotheke“ erteilt, so der Apotheker. Es hätte jedoch „Maxmo-Apotheke Oliver Dienst“ heißen müssen. Durch die Drehung wurde ihm eine neue Teststellennummer zugewiesen und das Zentrum als eigenständiger Betrieb geführt. Der Fehler fiel der KV bereits 2022 bei einer Kontrolle auf und die Zahlung sei komplett eingestellt worden, so Dienst.
Der Apotheker wies nach, dass alles mit rechten Dingen zuging, und erhielt darauf wieder die Vergütung für die POC-Tests. Doch PCR-Tests seien nicht mehr vergütet worden. „Der Umsatz von über zwei Jahren stand aus“, so Dienst. Jeder Versuch, mit dem Gesundheitsamt zu sprechen und die Genehmigung im Nachhinein anzupassen, sei gescheitert. Letztlich holte sich Dienst einen Anwalt und klagte.
Die Teststelle zu schließen, kam für Dienst nicht in Frage. Zum einen wären die Angestellten plötzlich ohne Job gewesen, zum anderen wollte er das Krankenhaus nicht im Stich lassen. Denn dort habe man ihn extra angefragt, ob er nicht die Teststelle eröffnen könne. Nach einer offiziellen Ausschreibung hat er den Zuschlag erhalten. Das Angebot sei wichtig für den ordnungsgemäßen Klinikbetrieb gewesen, so Dienst.
Zwischenzeitlich habe es zwischen 800 und 1000 Kundinnen und Kunden am Tag gegeben. „Mich ärgert am meisten, dass wir da richtig viel gearbeitet haben, teilweise sogar nachts – und dann wird es nicht wertgeschätzt.“ Um seine Angestellten zu bezahlen, nahm er unter anderem einen Kredit auf. „Ich wäre längst pleite, wenn ich es nicht über unseren Familienverbund hätte schultern können.“
Vor dem Gericht konnte sich Dienst jetzt mit der Stadt einigen. Am 5. April wird er sein Geld erhalten. „Die KV hat das Geld geparkt, es liegt für mich bereit“, freut er sich. Dennoch kostet ihn der Fall geschätzt rund 100.000 Euro, die für Anwaltskosten und Zinsen anfallen. Außerdem einigte er sich mit der Stadt darauf, die Gerichtskosten zu übernehmen, wenn man dort im Gegenzug auf ein Widerspruchsrecht verzichtet.