Grippeimpfstoffe 2020/21

16 Millionen Euro: Apotheken bleiben sechs Wochen

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Berlin -

Für übrig gebliebene Grippeimpfstoffe aus der Saison 2020/21 bekommen die Apotheken in Summe 16 Millionen Euro. So sieht es die Verordnung über die Rückerstattung nicht genutzter saisonaler Grippeimpfstoffe (Grippeimpfstoffrückerstattungsverordnung) vor, die heute im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Apotheken haben einen Anspruch auf Rückerstattung von Kosten, die ihnen durch die Beschaffung nicht abgegebener Impfstoffdosen entstanden sind. Die Voraussetzungen insbesondere zu den zu erbringenden Nachweisen werden vom Deutschen Apothekerverband (DAV) festgelegt. Danach haben die Apotheken sechs Wochen Zeit, ihren Anspruch geltend zu machen.

Die Höhe des Anspruchs errechnet sich aus der Gesamtzahl der von der Apotheke nicht abgegebenen und gegenüber dem (DAV) gemeldeten Impfstoffdosen multipliziert mit dem jeweiligen Einkaufspreis der Apotheke je Dosis. Vom Gesamtbetrag in Höhe von 16 Millionen Euro werden die dem DAV entstandenen Verwaltungskosten in Abzug gebracht.

Melden die Apotheken mehr an, als zur Auszahlung zur Verfügung steht, wird der Rückerstattungsbetrag je Apotheke durch Multiplikation mit einem Faktor anteilig gekürzt, der sich als Quotient aus dem zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag und der Gesamtsumme der von allen Apotheken geltend gemachten Ansprüche errechnet.

Das Geld kommt vom Bund und wird vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) an den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) überwiesen. Die Apotheken sind verpflichtet, Anträge und Nachweise bis zum 31. Dezember 2024 unverändert zu speichern oder aufzubewahren.

Weil wegen der Corona-Pandemie mit deutlich höherer Nachfrage gerechnet wurde, hatte das BMG im vergangenen Frühjahr 6 Millionen Dosen zusätzlich bestellt, sodass die Gesamtzahl bei 26 Millionen lag. Im Vorjahr waren insgesamt 14 Millionen Dosen verimpft worden. Dass dennoch so viel Impfstoff übrig blieb, war der schlechten Koordination bei der Auslieferung der Imfpstoffe geschuldet: Im Herbst kam es zunächst zu einem Ansturm auf die Praxen. Dann musste Apotheker:innen und Ärzt:innen auf Nachschub warten, insbesondere die nationale Reserve des Bundes wurde erst im November in größerem Umfang ausgeliefert. Da war die Nachfrage seitens der Patient:innen aber schon eingebrochen. Der Impfstoff blieb in den Apotheken liegen.

Die zeitlich gestreckte Auslieferung der Grippeimpfstoffe, Doppelbestellungen von Ärztinnen und Ärzten sowie nicht wahrgenommene Impftermine hätten dazu geführt, dass nicht alle an Apotheken gelieferte Impfstoffdosen zur Verimpfung an Arztpraxen abgeben werden konnten, schrieb das BMG dazu.

„Der Deutsche Apothekerverband hat sich schon seit langem dafür eingesetzt, dass die bestellten, aber ungenutzten Impfdosen aus der Grippesaison 2020/2021 den Apotheken zurückerstattet werden“, kommentierte DAV-Chef Thomas Dittrich schon die Ankündigung. „Mit der Verordnung setzt die Politik nun das richtige Signal, denn auch in der kommenden Grippesaison 2021/2022 werden Impfungen im Umfeld der Corona-Pandemie wichtiger denn je sein.“ In ihrer Stellungnahme hatte die Abda noch um Klarstellung gebeten, ob es sich um Netto- oder Bruttobeträge handelt.

Schon im Februar hatte der Apothekerverband Nordrhein seine Mitglieder befragt und hochgerechnet, dass bundesweit noch rund 1 Million Impfdosen im Wert von über 10 Millionen Euro lagern könnten. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) verhandelte mit dem BMG über eine Entschädigung, zumal der Großhandel seine Restbestände zurückgeben konnte.

Auch in diesem Jahr setzt das BMG auf zusätzliche durch den Bund beschaffte Impfdosen Grippeimpfstoff. Für die kommende Grippeimpfsaison 21/22 wurde eine nationale Reserve von 6,85 Millionen Grippeimpfstoffdosen beschafft. Diese werden erneut regulär über die Apotheken an die Praxen abgegeben.

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