Berliner Apotheker-Bande wird weiter aufgerollt

1,5 Millionen Euro: Apotheker soll Rezeptfälscherring beliefert haben

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Berlin -

Ziemlich genau drei Jahre nach der Verurteilung von Apotheker Klaus H. zieht der Fall der Rezeptfälscherbande um ihn immer noch seine Kreise: Nun hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen weiteren Apotheker erhoben. Mohammed E. soll wissentlich gefälschte Rezepte im Wert von 1,5 Millionen Euro angenommen und die entsprechenden Arzneimittel an unbekannte Mittelspersonen herausgegeben haben.

Dafür muss der 49-jährige Pharmazeut sich bald vor dem Schöffengericht Berlin-Tiergarten verantworten. Ihm werden gewerbsmäßiger Betrug und gewerbsmäßige Urkundenfälschung in sechs Fällen vorgeworfen. Er soll im Zeitraum zwischen April und September 2016 in seiner Apotheke auf der Neuköllner Sonnenallee die gefälschten Rezepte entgegengenommen, bedient und dann gegenüber den Krankenkassen, die von einer ordnungsgemäßen Rezeptausstellung ausgingen, abgerechnet haben.

Die Arzneimittel soll er dann der Bande um Apotheker Klaus H. übergeben haben. Durch das Verfahren gegen ihn und fünf weitere Angeklagte, die im Mai 2018 zu teils mehrjährigen Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt worden waren, geriet E. ins Fadenkreuz der Ermittler. H. war zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden, seine Lebensgefährtin Galya S. erhielt vier Jahre und vier Monate, zwei andere Angeklagten erhielten drei Jahre beziehungsweise drei Jahre und vier Monate. Ein fünfter Angeklagter erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, weil er ein einziges gefälschtes Rezept für die Bande angenommen und Medikamente abgeholt hatte.

Die Bande stand seit Februar 2018 wegen banden- und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung und Betrug in 125 Fällen vor Gericht. Hinzu kam versuchter Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Klaus H. hatte in Berlin zeitweise mehrere Apotheken betrieben, musste die letzte jedoch 2010 schließen. Die Entscheidung, Geld mit gefälschten Rezepten für hochpreisige Medikamente zu machen, fällte er nach eigenen Angaben aufgrund seiner schweren wirtschaftlichen Lage. Von einem bisher unbekannten Komplizen hatte er Rezepte fälschen lassen – mit einem Durchschnittswert von 15.000 Euro und Daten, die er einem Apothekenmitarbeiter in Berlin-Mariendorf abgekauft hatte.

Die gefälschten Rezepte wurden dann mit Hilfe zweier Apotheker mit Großhandelslizenz zu Geld gemacht. Dazu gab es mehrere Möglichkeiten: Oft haben Strohmänner die Rezepte in einer nicht eingeweihten, aber gutgläubigen Apotheke eingereicht und die Medikamente erhalten; nur gelegentlich scheiterte diese Masche. H. verkaufte die Medikamente dann an andere eingeweihte Apotheker zum Großhandelspreis und machte dabei eine Kickback-Zahlung von 30 Prozent aus: Er ließ den Großhandelspreis überweisen, ging zum Bankschalter, hob 30 Prozent des eingegangenen Geldes ab und gab es dem Apotheker in bar. Um mehr als 2,5 Millionen Euro hatten H. und seine Komplizen die Krankenkassen zwischen 2013 und 2017 so betrogen.

Während des Prozesses hatte Klaus H. schwere Vorwürfe gegen eine Reihe von Berliner Apothekeninhabern erhoben. Allein in der Anklageschrift wurden mehrere Dutzend Apotheken genannt, in denen die gefälschten Rezepte eingelöst wurden. Einige von ihnen sollen eingeweihte Komplizen gewesen sein, andere wiederum durch mangelnde Sorgfalt auf Fälschungen hereingefallen sein.

Daraus ergaben sich mehrere weitere Ermittlungsverfahren, von denen mindestens eines bereits zu einer Verurteilung führte: Im Februar wurde Apotheker Dirk B. vom Amtsgericht Tiergarten verurteilt, weil er gefälschte Rezepte belieferte und sich dafür mit Bargeld schmieren ließ. Mindestens 18-mal löste H. zwischen Februar 2015 und November 2016 in seiner Apotheke gefälschte Hochpreiser-Rezepte ein und bezahlte ihn teils mit Umschlägen voller Bargeld. Um die 10.000 Euro soll er erhalten haben – er war zwar vollumfänglich geständig, wusste die genaue Summer aber selbst nicht. Das Gericht verurteilte ihn dafür zu anderthalb Jahren Gefängnis auf Bewährung, die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgelegt und ein Werteinzug von 71.651,32 Euro verhängt.

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