Apotheken können in Kürze mit Grippeimpfungen starten. Die Landesapothekerverbände haben der Vereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband zugestimmt. Pro Impfung erhält die Apotheke demnach für die Durchführung und Dokumentation eine Vergütung in Höhe von 7,60 Euro. Für Nebenleistungen wie Verbrauchsmaterial gibt es 2,40 Euro, für die Beschaffung der Impfdosis 1 Euro.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat auf seiner Mitgliederversammlung hat den Weg für Grippeschutzimpfungen in Apotheken als Regelversorgung freigemacht. Auf der Tagung in Werder/Havel wurden am Dienstag die mit dem GKV-Spitzenverband verhandelten Konditionen zur Influenza-Impfung einstimmig beschlossen. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Oktober 2022, formal ist aber noch die schriftliche Bestätigung der Kassen nötig.
Der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich: „Das ist eine sehr gute Nachricht für die Patientinnen und Patienten. Rechtzeitig zum Anlaufen der Influenza-Saison bieten die Apotheken den Menschen einen schnellen und wohnortnahen Zugang zur Grippeschutzimpfung. Die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband waren nicht einfach, wir sind mit dem Ergebnis trotzdem zufrieden.“ In den Apotheken können sich Patientinnen und Patienten nach den gleichen Regeln wie sie für die Ärzte gelten gegen Grippe impfen lassen. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen.
„Die Politik hat uns die Möglichkeit eröffnet, die Grippeschutzimpfungen bundesweit in den Apotheken anzubieten. Mit der Einigung mit dem GKV-Spitzenverband haben wir gezeigt, dass wir im Sinne der Patientinnen und Patienten schnell handlungsfähig sind“, so Dittrich. Die Regelung für Grippeschutz-Impfungen in Apotheken für alle Erwachsenen geht aus einem Bundestagsbeschluss vom Mai hervor. Bislang war sie nur im Rahmen von Modellprojekten möglich.
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