Das T-Rezept ist ein Sonderrezept, welches nur für die Verordnung von Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid genutzt werden darf. Da die drei Wirkstoffe stark teratogen sind, werden sie auf einer gesonderten Vorlage verordnet. Die Rezepte sind zweiteilig und nummeriert.
T-Rezepte bestehen aus zwei Teilen – einem Original und einem Durchschlag. Teil 1 dient zur Abrechnung mit der Krankenkasse und Teil 2 wird wöchentlich an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geschickt. Jedes Rezept trägt eine individuelle T-Rezeptnummer. Diese sichert die eindeutige Zuweisung jeder Verordnung zum im T-Register gemeldeten Arzt. Es darf nur ein Arzneimittel der Stoffgruppe auf einem Rezept verordnet werden. Neben der Bezeichnung des Fertigarzneimittels sind die dazugehörige Stärke, Darreichungsform und Menge anzugeben. Bei Individualrezepturen muss die genaue Zusammensetzung nach Art und Menge inklusive einer Gebrauchsanweisung angegeben sein.
Bei der Belieferung des Rezeptes muss die Apotheke neben den standardmäßigen Punkten noch eine Sonder-PZN aufdrucken.
Thalidomid ist ein Glutaminsäurederivat und gehört zur Gruppe der Immunmodulatoren. Der Wirkstoff wirkt beruhigend und hat antiinflammatorische, tumorwachstumshemmende und blutgefäßneubildungshemmende Eigenschaften. Thalidomid wird bei Lepra, Multiplem Myelom sowie verschiedenen Haut- und Autoimmunkrankheiten eingesetzt. Voraussetzung für den Einsatz bei Frauen ist die konsequente Empfängnisverhütung während der Therapie.
Lenalidomid ist strukturell mit Thalidomid verwandt. 2003 erfolgte die Ausweisung als Orphan Drug. Der Wirkstoff wird für die medikamentöse Therapie des Multiplen Myeloms angewendet.
Pomalidomid ist ebenfalls ein Wirkstoff aus der Gruppe der Immunmodulatoren, der zur Behandlung des Multiplen Myeloms eingesetzt wird. Der vollständige Wirkmechanismus ist noch nicht geklärt.
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