Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid

T-Rezept: Eine Verordnung – zwei Teile – drei Wirkstoffe

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Berlin -

Das T-Rezept ist ein Sonderrezept, welches nur für die Verordnung von Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid genutzt werden darf. Da die drei Wirkstoffe stark teratogen sind, werden sie auf einer gesonderten Vorlage verordnet. Die Rezepte sind zweiteilig und nummeriert.

T-Rezepte bestehen aus zwei Teilen – einem Original und einem Durchschlag. Teil 1 dient zur Abrechnung mit der Krankenkasse und Teil 2 wird wöchentlich an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geschickt. Jedes Rezept trägt eine individuelle T-Rezeptnummer. Diese sichert die eindeutige Zuweisung jeder Verordnung zum im T-Register gemeldeten Arzt. Es darf nur ein Arzneimittel der Stoffgruppe auf einem Rezept verordnet werden. Neben der Bezeichnung des Fertigarzneimittels sind die dazugehörige Stärke, Darreichungsform und Menge anzugeben. Bei Individualrezepturen muss die genaue Zusammensetzung nach Art und Menge inklusive einer Gebrauchsanweisung angegeben sein.

Erforderliche Angaben vor der Belieferung

  • Patientendaten
    • Analog zum normalen Muster-16-Rezept
  • Ausstellungsdatum
    • Gültigkeit: 7 Tage (inklusive Ausstellungstag)
  • Verordnungsfeld
    • Rezept nur gültig für Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid, keine Verordnung von anderen Arzneimitteln auf demselben Rezept
    • Gebrauchsanweisung
    • Höchstmengen: Bedarf für drei Monate, bei Frauen im gebärfähigen Alter maximal vier Wochen; Apotheke unterliegt der Prüfpflicht
  • Bestätigung des Arztes
    • Verordner muss Felder über Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen und Übergabe von Informationsmaterial ankreuzen
    • Einordnung von In- oder Off-Label-Use
  • T-Rezeptnummer
    • Diese individuelle Nummer ermöglicht die Zuweisung zu einer einzelnen ärztlichen Person im T-Register des BfArM

    Bei der Belieferung des Rezeptes muss die Apotheke neben den standardmäßigen Punkten noch eine Sonder-PZN aufdrucken.

    Erforderliche Angaben für die Abrechnung

    • Abgabedatum
    • PZN
    • Faktor – die Anzahl der belieferten Packungen
    • IK-Nummer
    • Name oder Firma des Inhabers der Apotheke inklusive Anschrift
    • Rückseite: Apothekenstempel
    • Erwerb und Abgabe sind dann nach § 17 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zu dokumentieren und fünf Jahre aufzubewahren
    • T-Rezeptgebühr
      • Sonder-PZN 06460688

    Wirkstoffe

    Thalidomid ist ein Glutaminsäurederivat und gehört zur Gruppe der Immunmodulatoren. Der Wirkstoff wirkt beruhigend und hat antiinflammatorische, tumorwachstumshemmende und blutgefäßneubildungshemmende Eigenschaften. Thalidomid wird bei Lepra, Multiplem Myelom sowie verschiedenen Haut- und Autoimmunkrankheiten eingesetzt. Voraussetzung für den Einsatz bei Frauen ist die konsequente Empfängnisverhütung während der Therapie.

    Lenalidomid ist strukturell mit Thalidomid verwandt. 2003 erfolgte die Ausweisung als Orphan Drug. Der Wirkstoff wird für die medikamentöse Therapie des Multiplen Myeloms angewendet.

    Pomalidomid ist ebenfalls ein Wirkstoff aus der Gruppe der Immunmodulatoren, der zur Behandlung des Multiplen Myeloms eingesetzt wird. Der vollständige Wirkmechanismus ist noch nicht geklärt.

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