Für parenterale Zubereitungen ist die 40-stellige Ziffernfolge schon länger Pflicht. Doch wirklichen Einzug in die Apotheken erhielt der Hash-Code durch Cannabis-Rezepturen. Seit dem 1. Juli müssen Blüten, Kapseln und Extrakte mit THC und CBD mit dem neuen Wert versehen werden. Nicht alle Software-Häuser waren zum Stichtag bereit.
Verordnungen über Parenteralia und Cannabis-Rezepturen müssen mit einem Hash-Code versehen werden. Dieser dient der Verknüpfung des Papier-Rezeptes mit den elektronisch übermittelten Abrechnungsdaten. Diese 40 Ziffern enthalten elektronische Zusatzdaten, daher auch der Begriff Z-Datensatz.
Die Ziffernfolge liefert den Kostenträgern detailliertere Informationen über den tatsächlich getätigten Einkauf. Normalerweise wird zur Taxierung von Rezepturen die Hilfstaxe herangezogen – im Falle von Parenteralia und Cannabis werden nun die PZN der tatsächlich verwendeten Packungen aufgedruckt. Gerade bei Cannabis ordern die Apotheken, die zahlreiche dieser Rezepturen herstellen, direkt beim Hersteller. Nicht selten werden hier Rabatte gewährt. Diese können allein durch den Hash-Wert nicht nachvollzogen werden, abgerechnet wird nach Listen-EK.
Der lange Hash-Code wird verteilt auf die zweite und dritte Taxzeile des Rezeptes gedruckt. Dabei setzt sich der Wert wie folgt zusammen:
Die Punkte 1. bis 3. werden in die zweite, die Punkte 4. bis 6. in die dritte Zeile gedruckt.
Ebenfalls neu: Es wird eine zusätzliche Transaktionsnummer auf das Rezept gedruckt. Diese wird vom Warenwirtschaftssystem vergeben. Für diese Ziffernfolge existiert kein eigenes Feld auf der Verordnung, deshalb wird die Nummer oberhalb des Feldes „Apotheken-Nummer/IK“ aufgebracht.
Der Z-Datensatz wird gemeinsam mit dem Abrechnungsdatensatz an die Krankenkasse übermittelt. Der 40-stellige Hash-Code wird dann aus dem gesamten Datensatz – also inklusive der Transaktionsnummer – generiert. Am Ende des Z-Datensatzes steht ein Zeitstempel. Dieser beschreibt das Abgabedatum mit genauer Uhrzeit. In vielen Apotheken kam es hierbei seit Anfang Juli zu Problemen. Der GKV-Spitzenverband hat auf die Rückmeldung aus den Apotheken reagiert. BtM-Rezepte können zur Vereinfachung mit dem Zeitstempel mit dem Dummy 00:01 befüllt werden.
Ab dem 1. Januar 2022 wird der Hash-Code für alle Rezepturen Pflicht. Dann werden alle Apotheken mit der neuen Ziffernfolge in Berührung kommen. Die Softwarehäuser müssen dann passend zum Start des E-Rezeptes die Anforderungen zur Generierung des Hash-Codes für alle Rezeptformular-Typen in die Software eingespeist haben.
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