Wieder 40 Euro

2022: Pflegehilfsmittelpauschale wird gesenkt

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Berlin -

Durch die gestiegenen Preise und den Mehrbedarf wurde die Pflegehilfsmittelpauschale im vergangenen Jahr von 40 auf 60 Euro angehoben. Die angehobene Pauschale wurde mehrmals verlängert. Nun ist Ende des Jahres Schluss. Währenddessen zahlreiche Corona-Sonderregelungen bis zum 31. März 2022 verlängert wurden, wurde die angepasste Pflegehilfsmittelpauschale aus dem Katalog der befristeten Unterstützungsleistungen gestrichen.

Die Pauschale für Pflegehilfsmittel wurde im Mai 2020 vorübergehend angehoben. Rückwirkend zum 1. April konnten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel monatlich 60 Euro statt bislang 40 Euro abgerechnet werden. Im Dezember können letztmalig Desinfektionsmittel, Handschuhe und Masken für 60 Euro bestellt werden – ab Januar stehen den Betroffenen und Pflegenden nur noch 40 Euro zur Verfügung.

Enorme Preissteigerungen

Ursprünglich wurde die Pauschale angehoben, da die Versorgung der Pflegebedürftigen im Rahmen der monatlichen Pauschale in Höhe von 40 Euro kaum mehr möglich war. Durch die Pandemie waren die Preise für alkoholische Lösungen und FFP2-Masken stark gestiegen, gleichzeitig erhöhte sich der Bedarf für die pflegenden Angehörigen.

Pflegehilfsmittel werden nicht verordnet, ein Rezept braucht es daher nicht. Allerdings muss der Pflegebedürftige selbst, eine beauftragte Person oder ein gesetzlicher Vertreter einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Abgerechnet wird dann ebenfalls mit der Pflegekasse. Diese kann Artikel auch ablehnen – nicht alle Hilfsmittel werden übernommen.

Was deckt die Pauschale ab?

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind in der Produktgruppe 54 (Hilfsmittelverzeichnis) zu finden. Dazu zählen:
  • saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
  • Einwegschürzen
  • Einmalhandschuhe; Ausnahme: Einmalwaschhandschuhe
  • Desinfektionsmittel für die Hände
  • Desinfektionsmittel für Flächen; Ausnahme: Produkte zur Wunddesinfektion
  • Mundschutz
  • Fingerlinge

Einige andere Punkte aus dem Bereich der Pflege wurden verlängert. So können Pflegende bis zum 31. März von einer flexiblen Reduzierung der Arbeitszeit zugunsten der Familienpflegezeit Gebrauch machen. Weiterhin können 20 anstatt 10 Tage Freistellung für die Organisation der Pflege von Angehörigen in Anspruch genommen werden. Hierbei handelt es sich um bezahlte Pflegezeit.

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