adhoc24 vom 10.12.24

Urteil: Dronabinol ist FAM / AfP: Starre Kündigungsregeln / Mayd floppt / Lisdexamfetamin patentfrei

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adhoc24 vom 10.12.24
Berlin -

Das Prüfen, Umfüllen und Beschriften genügt laut Verwaltungsgericht Düsseldorf nicht, um Dronabinol als Rezeptur-Arzneimittel einzustufen. Das Präparat von Caelo ist laut Urteil ein Fertigarzneimittel und das Inverkehrbringen wurde untersagt. / Eine Inhaberin hatte ihr Sonderkündigungsrecht bei der Agentur für Präqualifizierung im Sommer dieses Jahres nicht wahrgenommen. Nun wird sie zuerst ein Überwachungsaudit in Anspruch nehmen müssen. / Wenige Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist Mayd Geschichte. Das Geschäftsmodell konnte auch nach der Pleite nicht mehr überzeugen – ein neuer Investor wurde nicht gefunden. / Mit Lisdexamfetamin ist ein weiterer Wirkstoff zur Behandlung von ADHS jetzt patentfrei. Die ersten Generika sind bereits verfügbar, zum Teil auch mit größeren Packungseinheiten. Und Anfang des Jahres soll eine neue Darreichungsform folgen.

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