TI-Pauschale nur bei Vollständigkeit / Präqualifizierung: Ja oder Nein? / Bewährung für Impfpassfälscher Patrick Hollstein, 04.07.2023 18:07 Uhr
Apotheken können künftig eine Monatspauschale für TI-Kosten abrechnen. Allerdings ist der Abrechnungsbetrag je nach Vollständigkeit gestaffelt. Fehlen zwei Anwendungen, gibt es kein Geld. / Mit dem ALBVVG entfällt die Präqualifizierungspflicht für die Versorgung mit apothekentypischen Hilfsmitteln. Hierzu muss möglicherweise die Schiedsstelle hinzugezogen werden. / Zwei Impfpassfälscher wurden in Darmstadt zu Bewährungsstrafen verurteilt. Einer von ihnen ist angehender Apotheker. / Neuer Vorstandsvorsitzender beim Noventi-Eigentümerverein FSA ist Andreas Buck. Es wird auf Kontinuität gesetzt.