Das Landgericht Berlin hat Mayd untersagt, Bestellungen auch an Sonn- und Feiertagen auszuliefern. / Der EU-Generalanwalt weist auf Risiken bei Apothekenplattformen hin. / Das E-Rezept kann nicht per Knopfdruck abgerechnet werden, weil die Lieferverträge eine monatliche Abrechnung vorsehen. / Weil in Praxen immer wieder Terminen platzen, fordert die KBV eine Ausfallgebühr – zum Ärger der Kassen.
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