Der Deutschen Apothekerverband (DAV) hat zum 1. Januar die Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe gekündigt. Weil es keine Fortgeltungsklausel gibt, wird nach Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) abgerechnet. Apotheken fürchten Retaxationen. Die Möglichkeit, auf Muster-16 verordnete Rezepturen als Selbstzahlerleistung abzurechen, ist aber rechtswidrig. / Beim E-Rezept kommen die Ausfälle jetzt mit Ansage. Ausgerechnet in der Vorweihnachtswoche finden Wartungsarbeiten am Fachdienst statt. / Neue Gesetzesänderungen ermöglichen erweiterte Austauschregeln für Kinderarzneimittel, und zwar retaxsicher. Benötigt wird die richtige Sonder-PZN bei Rezepturen. / Apobank-Vorstandschef Matthias Schellenberg hat viele Veränderungen eingeleitet – und ist dabei auch unter Beschuss geraten. Der Aufsichtsrat ist zufrieden und hat erklärt, Schellenbergs Vertrag vorzeitig für fünf Jahre zu verlängern.
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