Nullretaxationen bei Nichtbeachtung der Rabattverträge soll es künftig nicht mehr geben. So sehen es die Änderungsanträge der Ampel-Fraktionen zum Lieferengpassgesetz vor. / Laut einem weiteren Änderungsantrag zum ALBVVG soll für Apotheken die Pflicht zur Präqualifizierung bei apothekentypischen Hilfsmitteln entfallen. / Der Großhandel soll nun doch keine Prämie für das Management von Lieferengpässen in Höhe von 50 Cent erhalten. Dafür solle die Vergütung pauschal um drei Cent je Packung auf 73 Cent angehoben werden. / Das E-Rezept soll ab 1. Januar 2024 zur Pflicht werden. Das geht aus dem Entwurf zum Digital-Gesetz aus dem Bundesgesundheitsministerium hervor.
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