Impfpassfälscher begehen Straftat / Keine Werbung für Onlineärzte / Inflationszulage in Apotheken? APOTHEKE ADHOC, 13.06.2022 17:55 Uhr
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Versender Shop Apotheke darf nicht für die Onlinearztpraxis Zava werben. Das entschied das Oberlandesgericht Köln (OLG). / Wer einen gefälschten Impfpass in einer Apotheke vorlegt, um ein Impfzertifikat zu erhalten, begeht eine Straftat. / In den Apotheken werden künftig besonders definierte pharmazeutischen Dienstleistungen (PharmDL) angeboten und von den Krankenkassen bezahlt. Das sorgt für Unmut bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). / Angesichts der aktuell hohen Inflation bringt die Apothekengewerkschaft Adexa eine einmalige Inflationspauschale für geringverdienende Mitarbeiter:innen ins Spiel.