adhoc24 vom 26.03.2024

Fixum: Freie Apothekerschaft klagt / Ostern: Papier- vor E-Rezept / BKKen pro Light-Filialen / GVSG

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adhoc24 vom 26.3.24
Berlin -

Die Freie Apothekerschaft sowie vier seiner Mitglieder wollen die Bundesrepublik verklagen, weil das Fixum rechtswidrig weder geprüft noch angepasst worden sei. Dabei ist laut Arzneimittelgesetz sogar eine regelmäßige Überprüfung explizit vorgesehen. / Lauterbach legt den Entwurf für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz vor: An Kiosken und Regionen hält er fest, neu ist unter anderem eine Bagatellgrenze für Regresse. Nicht mehr enthalten ist die Streichung der Alternativmedizin als Satzungsleistungen der Kassen. / Zurück zum guten alten Muster-16-Formular: Der Apothekerverband Nordrhein empfiehlt genau das. „Das Papierrezept funktioniert immer störungsfrei.“ / Mit seinem Positionspapier will der BKK-Dachverband „dringende Impulse“ zur „Optimierung der flächendeckenden Versorgung durch Apotheken“ liefern. Light-Apotheken ohne Approbierte begrüßt der Kassenverband. / Zum 1. April soll nun die Legalisierung von Cannabis bis auf Einschränkungen inkrafttreten. Somit ist ab Stichtag auch die Pflicht zur Verordnung per BtM-Rezept hinfällig. Das freut viele Patient:innen, aber auch Apotheken könnten profitieren. 

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