adhoc24 vom 5.4.24

Cannabis kein BtM, Nabilon schon / AfP-Chaos / Apotheken abgezockt / E-Rezept ohne Berufsbezeichnung

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adhoc24 vom 5.4.24
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Berlin -

Cannabis ist kein Betäubungsmittel mehr, Cannabisblüten können nicht mehr auf einem BtM-Rezept verordnet werden. Doch was ist mit den Fertigarzneimitteln Sativex, Canemes und Dronabinol in der Rezeptur? / Die Pflicht zur Präqualifizierung für apothekenübliche Hilfsmittel entfällt. Die Verträge laufen dennoch weiter und können seit Ostermontag von den Apotheken gekündigt werden. / Seit Monaten wundern sich die Apotheken über das rigorose Vorgehen der AfP – gehört die Zertifizierungsstelle doch zur MGDA und damit zur Avoxa und über diese zur Abda. / Die fehlende Berufsbezeichnung sorgt beim E-Rezept für Ärger und birgt ein Retax-Risiko. Geht es nach der Abda, kann auf die Berufsbezeichnung beim E-Rezept verzichtet werden. / Die Gematik kündigt erneut nächtliche Wartungsarbeiten am Wochenende an.  

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