adhoc24 vom 29.09.2022

Apotheken-Amazon-Prozess / Lauterbach verteidigt Spargesetz / Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

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adhoc24 vom 29.09.2022Grafik: APOTHEKE ADHOC
Berlin -

Dürfen Apotheken Arzneimittel über Amazon verkaufen? Darüber hat heute der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt. Zunächst wird voraussichtlich der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden müssen, ob sich Apotheken wegen möglicher Datenschutzverstöße überhaupt gegenseitig verklagen können. / Die Bundesregierung lehnt die vom Bundesrat geforderten Änderungen am GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) ab. Das gilt sowohl für den Kassenabschlag der Apotheken als auch die Importförderklausel und Lockerungen bei den Rabattverträgen. / Das Bundesarbeitsministerium hat die Sars-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung verlängert.

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