Amt droht mit Revision / Cannabis: Weder BtM- noch E-Rezept / Card Link-Lösung der Gedisa / pDL Laura Schulz, 28.03.2024 17:34 Uhr
Apotheken in Hessen haben kurz vor Ostern eine E-Mail vom Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege erhalten. Der Inhalt sorgte für Aufsehen, genauso wie der Ton. Demnach seien unangekündigte Besichtigungen zu erwarten. / Cannabis ist ab Montag kein BtM mehr. Weil bis zum 1. April keine Anpassung im Preis- und Produktverzeichnis sowie der Praxissysteme möglich ist, ist Cannabis weiterhin als BtM gelistet. Daraus ergeben sich verschiedene Herausforderungen. / Neben dem Cannabis-Gesetz tritt zum 1. April eine weitere Veränderung in Kraft: Pharmazeutische Dienstleistungen müssen dann zwingend elektronisch abgerechnet werden. / Um das Feld nicht den Versandapotheken im Ausland zu überlassen, will die Gedisa in Sachen Card Link eine standeseigene Lösung präsentieren – zu einem fairen Preis, wie es heißt, und in Zusammenarbeit mit IhreApotheken. / Es sei schwer verständlich, wenn bei lebenswichtigen Medikamenten gespart wird, während gleichzeitig homöopathische Arzneimittel von der Krankenkasse erstattet würden, plädiert auch Professor Dr. Andrew Ullmann von der FDP für eine Abschaffung der Zusatzleistung.