ALBVVG ist durch / Nullretax bei Fiebersaft / Cannabis kein BtM mehr / Glukose-Prozess: PTA sagt aus Sandra Piontek, 07.07.2023 17:48 Uhr
Das Lieferengpass-Gesetz hat den Bundesrat passiert und kann somit nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Für die Apotheken gibt es damit 50 Cent mehr, dazu Austauschfreiheiten, Retaxschutz und den Wegfall der Präqualifizierung. / Als Fiebersäfte nicht lieferbar waren, haben Apotheken Rezepturarzneimittel hergestellt – auch wenn Fertigarzneimitte verordnet waren. In diesem Jahr kam die Quittung per Nullretax, wenn die Dosierung fehlte. Eine rückwirkende Aufhebung der Retaxationen ist nicht vorgesehen. / Die Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken bleibt weit hinter den Erwartungen der Industrie zurück. Die Apotheken betrifft die sogenannte Legalisierung insofern, als das mit ihr die Abgabe von Medizinalcannabis vereinfacht wird. Denn Blüten & Co. werden künftig nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft, wie aus dem Entwurf zum Cannabisgesetz hervorgeht. / Vor dem Landgericht Köln wird der Prozess zur tödlichen Glukose-Lösung fortgesetzt. Jetzt musste auch eine PTA aussagen, die für die Rezepturen zuständig ist und zunächst selbst verdächtigt worden war. Nach ihrer Aussage hätte es den tragischen Vorfall ohne Lieferengpass nicht gegeben.