Ein Marburger Apotheker hat vor dem Sozialgericht auf ganzer Linie Recht bekommen: Er soll sogar den Kassenabschlag zurück erhalten.
Im Verfahren um die Zyto-Rabattverträge der AOK Hessen liegt nun die Urteilsbegründung des Sozialgerichts Marburg vor. Darin wird noch einmal deutlich, dass die Richter dem Apotheker auf ganzer Linie recht geben: Er darf die Rezepte beliefern, die Ärzte dürfen bei ihm bestellen und die Patienten dürfen selbst ihre Apotheke wählen. Weil die AOK ihn unrechtmäßig retaxiert hatte, soll der Apotheker aus Marburg laut Urteil sogar den Kassenabschlag zurückbekommen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Sprungrevision zugelassen.