Kein Grundsatzurteil: Die Frage, welche Tätigkeiten Vitalsana in Deutschland ausführen darf, wird nun doch nicht vom Bundesgerichtshof geklärt.Foto: Elke Hinkelbein
Das OLG Stuttgart hatte der ehemaligen Schlecker-Tochter vorgeworfen, gegen deutsches Apothekenrecht zu verstoßen.Foto: APOTHEKE ADHOC
Demnach wickelt Vitalsana allenfalls Teile seines Geschäfts in den Niederlanden ab.Foto: Elke Hinkelbein
Vielmehr sollen Marketing und Vertragsverhandlungen am Konzernsitz im baden-württembergischen Ehingen abgewickelt worden sein.Foto: Elke Hinkelbein
Außerdem sollen Kunden von einem externen Call Center der Bertelsmann-Tochter Arvato im baden-württembergischen Kornwestheim aus beraten worden sein.Foto: APOTHEKE ADHOC
Die Wettbewerbszentrale hatte gegen Vitalsana geklagt.Foto: APOTHEKE ADHOC
Der BGH hatte den Fall zur Beweisaufnahme an das OLG Stuttgart zurück verwiesen.Foto: APOTHEKE ADHOC
Dort haben sich die Anwälte geeinigt. Nach der Schlecker-Pleite hat Vitalsana ohnehin an Präsenz verloren.Foto: APOTHEKE ADHOC
Heute ist Vitalsana eine Versandapotheke ohne Pick-up-Stellen.Foto: APOTHEKE ADHOC
Nur mit Netto gibt es noch eine Werbekooperation.Foto: Elke Hinkelbein
Für Schlecker war Vitalsana der erste Schritt für einen späteren Angriff auf den Apothekenmarkt.Foto: APOTHEKE ADHOC
Auch bei Ihr Platz gab es Vitalsana-Aufsteller.Foto: APOTHEKE ADHOC
Unter der Marke wurden sogar Gesundheitsprodukte verkauft.Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin
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Nach einer Einigung wird es kein Grundsatzurteil zu Vitalsana mehr geben.
Die Frage, welche Tätigkeiten Vitalsana in Deutschland ausführen darf, wird nun doch nicht vom Bundesgerichtshof geklärt.
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