Sterilherstellung

Keine Rezepturen aus Fertigarzneimitteln?

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Berlin -

Das Landgericht Hamburg hat Apozyt das Auseinzeln von Lucentis-Spritzen verboten.

Das Urteil des Landgerichts Hamburg zur Umfüllung von Lucentis-Spritzen könnte weit reichende Folgen haben. Denn wenn Fertigarzneimittel weiterverarbeitet werden, müssen sich Apotheke oder Herstellbetrieb strikt an die Zulassung halten. Wenn etwa der einmalige Gebrauch in der Fachinformation vorgesehen ist, können nicht mehrere Teilmengen verwendet werden.

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