Großhändler AEP hatte die Unterlassungserklärung gegenüber der Wettbewerbszentrale nicht unterschrieben. Die Sache geht jetzt vor Gericht.
Die Wettbewerbszentrale hat AEP direkt abgemahnt, weil sie dessen Skontomodell für unzulässig hält. Weil der Großhändler keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, geht die Sache jetzt vor das Landgericht Aschaffenburg. Rechtsanwältin Christiane Köber ist in der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale für den Bereich Gesundheit zuständig. Im Interview erklärt sie, warum Skonti wie Rabatte zu bewerten sind und wie ihr AEP dabei helfen kann.