Apotheken können Rx-Präparate zu eigenen Preisen anbieten, wenn sie Teilmengen entnehmen.
Hormonspiralen „zu besonders günstigen Konditionen“ – damit warb die Apotheke an der Universität in Bielefeld, und zwar ganz legal. Das bestätigte die Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL). Die Apotheke nutzt, genauso wie einige andere Apotheken, eine Ausnahmeregelung, um die Preisbindung zu umgehen.