Zulässige Empfehlung? Im TV-Spot von Procter & Gamble wirbt eine PTA für den neuen Schleimlöser.Screenshot
Fraglich ist, ob eine PTA im Sinne des neuen Heilmittelwerbegesetzes als „im Gesundheitswesen tätige Person“ gilt. Dann wäre die Arzneimittelwerbung verboten.Screenshot
Bei P&G macht man sich keine Sorgen: Der Spot sei wie jede Werbung des Herstellers vor Veröffentlichung von der Rechtsabteilung geprüft worden.Foto: Elke Hinkelbein
Das BMG hatte mit der AMG-Novelle die Vorschriften geändert.Foto: Elke Hinkelbein
Damit wurden Änderungen einer entsprechenden EU-Richtlinie umgesetzt.Foto: EU
Die EU-Kommission ist seit Jahren für eine Lockerung der Werbeverbote.Foto: EC
Leichter haben es Hersteller, wenn keine Arzneimittel betroffen sind. Stada etwa lässt einen Apotheker für Ladival werben.Foto: Stada
Auch Almased wirbt im Fernsehen mit dem Apotheker Rudolf Keil, Inhaber der Post-Apotheke in Grevenbroich.Foto: APOTHEKE AHDOC
Auch Prominente dürfen nach HWG keine Empfehlungen für Arzneimittel aussprechen. Über einer DHU-Werbung mit der Schauspielerin Ursula Karven wird daher noch vor Gericht gestritten.Foto: DHU
Besonders heikel wird es bei Rx-Produkten. Anders als etwa in den USA ist Werbung außerhalb der Fachkreise komplett verboten.Foto: Elke Hinkelbein
Das hindert die Unternehmen aber nicht, beispielsweise im Internet über Behandlungsmöglichkeiten zu informieren.Foto: Elke Hinkelbein
Nur zum Produkt darf es dabei keine allzu große Nähe geben. So kann eine ähnliche Farbe zum Problem werden oder die Tatsache, dass der Arzt oder Apotheker Rückschlüsse ziehen kann.Foto: Elke Hinkelbein
Auch bei OTC-Produkten ist die Werbung vermintes Gelände. Immer wieder haben Hersteller Probleme, weil sie die Grenze des Zulässigen überschreiten.Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin
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