Sprungrevision als Chance: Steuerberater Dr. Bernhard Bellinger hält die Urteilsbegründung des Sozialgerichts Aachen in Sachen Kassenabschlag 2009 für nicht überzeugend.Foto: Bellinger
Das Sozialgericht hatte argumentiert, dass der Schiedsspruch die Zwangsrabatte rückwirkend geändert habe und daher keine Fristüberschreitung angenommen werden könne.Foto: APOTHEKE ADHOC
Die Schiedsstelle unter dem Vorsitz von Dr. Rainer Daubenbüchel hatte den Kassenabschlag für das Jahr 2009 auf 1,75 Euro gesenkt. Doch die Kassen klagten vor dem Sozialgericht.Foto: Elke Hinkelbein
Im Eilverfahren hatte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg im Mai 2010 die sofortige Vollziehung des Schiedsspruchs angeordnet. Zuletzt lag der Fall im Hauptsacheverfahren wieder in Potsdam.Foto: LSG Berlin-Brandenburg
Doch letztlich mussten nicht die Gerichte entscheiden: Kassen und Apotheker einigten sich im Juni 2013 auf einen neuen Kassenabschlag bis 2015.Foto: APOTHEKE ADHOC
Mögliche Ansprüche auf eine Rückzahlung für 2009 wurden in der Vereinbarung zum Kassenabschlag allerdings nicht ausgeschlossen.Foto: Elke Hinkelbein
Bellinger reichte im Dezember 2013 für eigene Mandanten 516 Klagen ein. Er argumentiert, dass nicht die Entscheidung der Schiedsstelle ausschlaggebend ist, sondern der Zugang der Rechnung vom Rechenzentrum.Foto: Kanzlei Bellinger
Auch andere Kanzleien des Verbunds Apo-Audit fordern für ihre Mandanten den Abschlag für 2009 zurück. Michaela Grimm und Wolfgang Ulrich von der Kanzlei Ulrich & Grimm aus Schönebeck warfen ihre Klagen beim Sozialgericht in Magdeburg ein.Foto: Ulrich & Grimm
Ralf Dreczko und Cirsten Schulz von der Kanzlei Ecovis aus Potsdam klagen beim hiesigen Sozialgericht.Foto: Ecovis
Detlef Gaida aus Berlin klagt für seine Mandanten aus der Hauptstadt.Foto: Gaida
Die Steuerberaterinnen Jana Renner (l.) und Anke Wolf von der Kanzlei „ab'ovo“ haben ihre Klagen beim Sozialgericht Dresden eingeworfen.Foto: ab'ovo
Ralph Leibecke von der Kanzlei Vesting Gerhardy aus Göttingen hat ebenfalls noch vor dem Jahreswechsel geklagt. Weil Massenklagen drohten, waren die Kassen nicht zu einem Verjährungsverzicht bereit.Foto: Kanzlei Vesting Gerhardy
Insgesamt geht es um 7,5 Millionen Euro.Foto: APOTHEKE ADHOC
Vor dem Sozialgericht Berlin hat Bellinger einen Musterprozess angestrebt.Foto: Elke Hinkelbbein
Die Klage stützt sich auch auf ein Urteil des Bundessozialgerichts, wonach die Kassen bei verspäteter Zahlung keinen Anspruch auf den Kassenabschlag haben.Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin
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Steuerberater Dr. Bernhard Bellinger hält das Urteil zum Kassenabschlag
2009 für nicht überzeugend.
Steuerberater Dr. Bernhard Bellinger hält das Urteil zum Kassenabschlag 2009 für nicht überzeugend.
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