Kava-Kava vor Gericht: Das BfArM hat sich mehr Zeit zur Begründung der Revision erbeten.Foto: Elke Hinkelbein
Auf Grund von Verdachtsfällen von Leberschäden in der Schweiz hatte das BfArM ein Stufenplanverfahren eingeleitet und 2002 das Ruhen der Zulassung angeordnet.Foto: Forest & Kim Starr, CC 3.0
Schon 2004 protestierten Aktivisten für Kava-Kava. Doch erst zehn Jahre später erklärte das Verwaltungsgericht Köln den Widerruf der Zulassung durch das BfArM für rechtswidrig.Foto: Elke Hinkelbein
Kava wird im pazifischen Raum traditionell getrunken, als Arzneimittel wird es bei Angst- und Unruhezuständen eingesetzt.Foto: Elke Hinkelbein
Der Kava-Experte Dr. Mathias Schmidt hofft, dass das BfArM nach dem Urteil bei Phytopräparaten künftig die richtigen Maßstäbe anlegt.Foto: HerbResearch
Marktführer bei den Kava-Kava-Präparaten war Krewel Meuselbach mit seinem Präparat Antares.Foto: APOTHEKE ADHOC
Während sich das Familienunternehmen zusammen mit anderen Herstellern gegen das Vorgehen des BfArM wehrt, hat Schwabe den Extrakt auf- und seine Zulassung zurückgegeben.Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin
-
Bis kommenden Montag muss das BfArM begründen, warum der Widerruf der Zulassung von Kava-Kava richtig war.
Bis kommenden Montag muss das BfArM begründen, warum der Widerruf der Zulassung von Kava-Kava richtig war.
Apothekenteams sollten die Dosierungsangaben auf Rezepten genau prüfen – wie wichtig diese Aufgabe ist, erleben die Angestellten im Handverkauf...
Mehr»
Inhaber und Inhaberinnen müssen sich immer wieder mit verloren gegangenen E-Rezepten auseinander setzen. Die Schäden sind groß und liegen nicht...
Mehr»
Aktienanleger sollen nach einem Vorstoß von Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck für die Sozialversicherung in Deutschland herangezogen werden....
Mehr»
Der Schließungstrend bei Apotheken hat sich im vergangenen Jahr fortgesetzt. Mit einem Rückgang von 530 Betrieben ist die Zahl aus dem Vorjahr...
Mehr»
Anzeige
Individualisierte Inhalte, exklusive News, Hintergrundinformationen, vertiefende Analysen und Expertenmeinungen –
und das PLUS bei APOTHEKE ADHOC: Wir individualisieren die tägliche Pflichtlektüre, weiterhin komplett kostenfrei.
Jetzt registrieren!