Ärzte haben kein Recht darauf, von einem Bewertungsportal gelöscht zu werden. Bei Aponow fühlt man sich deswegen gestärkt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Ärzte kein Recht darauf haben, von einem Bewertungsportal gelöscht zu werden. Das Urteil dürfte auch für Apotheker Relevanz haben. Gestärkt fühlt man sich bei Aponow. Über das Portal können Patienten bei jeder Apotheke Arzneimittel bestellen – egal, ob die Apotheke dies wünscht oder nicht.