Großhandel

Fall AEP: Skonto-Ärger und kein Ende

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Berlin -

Unzulässige Werbung? AEP hat wegen seiner Konditionenpolitik Ärger. Vor dem Landgericht Aschaffenburg wird am 27. August verhandelt.

Die Wettbewerbszentrale hält die Konditionen des Großhändlers für unzulässig. Denn die Kombination aus Rabatt und Skonto verstoße gegen die Preisbindung, so das Argument.

AEP gewährt Apotheken bei Arzneimitteln bis zu einem Wert von 70 Euro 3 Prozent Rabatt sowie 2,5 Prozent Skonto bei fristgerechter Zahlung. Bei teureren Arzneimitteln schrumpft der Rabatt auf 2 Prozent. Beide Angebote sind aus Sicht der Wettbewerbszentrale unzulässig: Denn die Großhändler dürften aus ihrer Fixpauschale von 70 Cent keine Rabatte gewähren.

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