Eine für alle: Apotheken-Notdienst vor dem Bundesverwaltungsgericht
26.05.2011 13:44
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Gleichmäßige Belastung: Laut BVerwG sollen alle Apotheken in den Notdienst einbezogen werden.Foto: APOTHEKE ADHOC
Keine Verlagerung: Die Semmelweiß-Apotheke in Jena darf nicht den Notdienst für die Apotheke im Post-Carré übernehmen.Foto: APOTHEKE ADHOC
Schwieriger Zugang: Tagsüber ist die Apotheke im Post-Carré über einen Eingang von der Straße zu erreichen ...Foto: APOTHEKE ADHOC
Die Notdienstklappe befindet sich dagegen im Hof des Gebäudes.Foto: APOTHEKE ADHOC
Keine Ausnahme: Die Apothekerkammer Thüringen will, dass sich alle Apotheken am Notdienst beteiligen.Foto: APOTHEKE ADHOC
Kein Rückbau: Kammerpräsident Ronald Schreiber will nicht, dass sich Schwerpunktapotheken bilden.Foto: APOTHEKE ADHOC
Keine rechtliche Eigenständigkeit: Anwalt Peter Rump findet, dass Apotheker selbst entscheiden müssen, in welcher Filiale sie ihren Notdienst leisten.Foto: APOTHEKE ADHOC
Versorgung rund um die Uhr: Bundesweit leisten jede Nacht 2000 Apotheken Notdienst.Foto: Elke Hinkelbein