Wenn der Inhaber verstirbt, erben seine Angehörigen nicht nur die Apotheke – sondern auch das Archiv. Unterlagen müssen bis zu 40 Jahre aufbewahrt werden.
Wenn der Inhaber verstirbt, erben seine Angehörigen nicht nur die Apotheke – sondern auch das Archiv. Unterlagen müssen bis zu 40 Jahre aufbewahrt werden.