Direktgeschäft

Die Betriebserlaubnis, bitte!

Uhr
Berlin -

Hersteller können von Apotheken im Direktgeschäft die Betriebserlaubnis verlangen.

Hersteller können von Apotheken im Direktgeschäft die Betriebserlaubnis verlangen. Einzelne Aufsichtbehörden fordern von Firmen diesen Nachweis. Dadurch soll sichergestellt werden, dass ihre Direktlieferungen nur bei zugelassenen Apotheken ankommen. Apotheker können die Herausgabe zwar verweigern, werden dann aber nicht mehr mit Arzneimitteln beliefert.

Weitere Empfehlungen:
Weiteres
„Ich frage mich, warum wir dafür zahlen“
CardLink: Bei Shop Apotheke gecheckt, vor Ort abgeholt»
Ehrenamtler:innen helfen in Rheinland-Pfalz
ePA-Coaches für Senioren»
Wiener Uni-Professor startet neu
Pharmakologie-Professor wird Aspirant»
„Ungeplant hohe Behandlungsaktivität“
US-Krankenversicherer mit Gewinneinbruch»
Infektionsgefahr für Jäger und Hunde
Niedersachsen: Deutlich mehr Hasenpest-Fälle»
Apotheke für die nächste Generation
Übernahme gemeinsam meistern»
ApoRetrO – der satirische Wochenrückblick
Krisenintervention: Heilpraktiker rettet Apotheke»
„Ich kann Samstage nicht mehr quer finanzieren“
Apotheke im Sommer samstags geschlossen»