Arzneimittel abgeben dürfen nur Apotheker. Zwei Reimporteure machen ihren Kunden Konkurrenz und mischen mit eigener Apotheke mit.
Arzneimittel abgeben dürfen nur Apotheken – und Apotheken dürfen nur von Apothekern betrieben werden. Zwei Reimporteure machen ihren Kunden Konkurrenz und mischen mit eigener Offizin mit.