Video-Spezial Notdienstpauschale

BVDA: Notdienstpauschale wie Kindergeld

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Staffel statt Quote: Laut BVDA-Präsident Thomas Hieble war nie geplant, dass Stadtapotheken von der Notdienstpauschale ausgeschlossen werden sollen.Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin -

Der Bundesverband Deutscher Apotheker (BVDA) schlägt vor, dass die Apotheker die Notdienstpauschale per Rezept abrechnen.

Der Bundesverband Deutscher Apotheker (BVDA) schlägt vor, dass die Apotheker die Notdienstpauschale per Rezept abrechnen.