Keinerlei Ansprüche: Krankenkassen können laut Bundessozialgericht auf Null retaxieren, wenn Apotheker Rabattverträge nicht einhalten.Foto: Elke Hinkelbein
Ein Verstoß gegen das „Substitutionsgebot“ schließt demnach jegliche Vergütung für die Abgabe des Arzneimittels aus.Foto: Marcus Witte
Einen Anspruch auf Kostenersatz gibt es nicht, da laut BSG sonst die Steuerungsfunktion des Gesetzes konterkariert wird.Foto: Elke Hinkelbein
Vor dem BSG waren zwei Verfahren behandelt worden, bei denen ein Apotheker im Jahr 2007 Nichtrabattarzneimittel abgegeben hatte und deswegen retaxiert worden war.Foto: APOTHEKE ADHOC
Die Urteilsgründe waren mit Spannung erwartet worden, denn die Kassen wollen sie in den Verhandlungen zum neuen Rahmenvertrag berücksichtigt wissen.Foto: Elke Hinkelbein
DAV-Chef Fritz Becker hatte gehofft, die drankonische Strafe abschaffen zu können.Foto: Elke Hinkelbein
Berlin
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Missachten Apotheker Rabattverträge, können die Kassen den kompletten
Betrag retaxieren.
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