Die Apotheker sind mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) gegen Nullretaxationen gescheitert.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Anträge der beiden direkt betroffenen Pharmazeuten nicht zur Entscheidung angenommen. Den Richtern in Karlsruhe zufolge lässt sich der disziplinarische Effekt einer kompletten Rechnungskürzung durchaus rechtfertigen. Damit bleibt nur die Hoffnung auf die Politik.