Die ABDA versichert, die Stammdaten der Apotheker nur zur Abwicklung der Notdienstpauschale zu verwenden.
In diesen Tagen erhalten die Apotheker Post von ihren Rechenzentren: Die Pharmazeuten sollen einer Weitergabe der Stammdaten an den Deutschen Apothekerverband (DAV) zustimmen, damit die Notdienstpauschale an sie ausgezahlt werden kann. Weil es hierzu Kritik von Seiten der Apotheker gegeben hatte, verteidigt die ABDA das Vorgehen: Das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) sehe eine Rechtsbeziehung zwischen dem Notdienstfonds und den Apothekern vor, erklärt ein Sprecher. Die ABDA verspricht aber, die Daten nur zur Abwicklung der Notdienstpauschale zu verwenden.