BFH

Steuer-Klatsche für DocMorris

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Berlin -

DocMorris darf laut einem BFH-Beschluss Boni an GKV-Versicherte nicht über Umwege von der Steuer absetzen. 

Die Versandapotheke DocMorris möchte ihren Kunden unbedingt Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren. Demnächst wird vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) darüber verhandelt, ob sie das darf. Unterdessen hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Versandapotheke ihre Boni nicht über Umwege von der Steuer absetzen darf.