Schadenersatzforderung

Bundesrichter verhandeln über Impfschäden

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Berlin -

Schmerzensgeldforderungen wegen Folgeschäden durch Grippeschutzimpfungen beschäftigen heute die Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die Klage einer Arbeitnehmerin aus Freiburg landete beim höchsten deutschen Arbeitsgericht, weil die Frau von einem Betriebsarzt in ihrer Mittagspause geimpft wurde.

Es geht um die Frage, ob Unternehmen in solchen Fällen bei möglichen Impfschäden haften und Schadenersatz zahlen müssen. Die Klägerin war Verwaltungsangestellte im Freiburger Universitäts-Herzzentrum. Sie macht die Grippeschutzimpfung für Bewegungseinschränkungen ihrer Halswirbelsäule verantwortlich.

Von ihrem ehemaligen Arbeitgeber fordert sie Schmerzensgeld von weit über 100 000 Euro. Die Vorinstanzen in Baden-Württemberg haben die Klage abgewiesen, jedoch Revision beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt zugelassen.

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