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Private Krankenversicherung – Beitragserhöhungen

Wie viel darf die private Krankenversicherung steigen?

Bremen -

Sowohl private auch als gesetzliche Krankenkassen erhöhen immer wieder ihre Beiträge. Allerdings kommt es bei der PKV darauf an, ob eine Begründung für die Erhöhung vorliegt. Ist diese unvollständig oder ungültig, muss das Geld in vielen Fällen an den Beitragszahler zurückgegeben werden.

Unter welchen Voraussetzungen das geschieht und welche Gründe hingegen legitim sind, erklären wir hier.

Wann darf die private Krankenkasse den Beitrag erhöhen?

Eine private Krankenkasse ist dazu berechtigt, eine Beitragsanpassung vorzunehmen – allerdings gilt das nur dann, wenn die Leistungen der Versicherung in einem Tarif nachweislich um einen bestimmten Prozentsatz höher liegen als anfänglich kalkuliert. Der gesetzlich vorgeschriebene Prozentsatz beträgt 10 Prozent. In manchen Tarifen ist ein niedrigerer Schwellenwert vertraglich vereinbart. Ein unabhängiger Treuhänder überprüft, ob die Abweichung vorliegt oder nicht.

Informationen zu Ansprüchen von Versicherten bieten die Experten von rightmart.

Gründe für unwirksame PKV-Beitragserhöhungen

Sind die oben genannten Voraussetzungen für eine Erhöhung der Beiträge nicht vorhanden, ist sie nicht wirksam. Überdies können weitere Gründe vorliegen, die eine Anpassung nicht zulassen.

  • Keine oder unzureichende Begründung: Unvollständige Begründungen sind bereits aus formalen Gründen unwirksam. Auch lückenhafte Erklärungen, die nur formelhaft vorliegen oder das Gesetz zitieren, genügen nicht.
  • Niedrige Kalkulation: Um Neukunden zu gewinnen, werben viele Versicherungen mit günstigen Tarifen und führen erst nach Vertragsabschluss eine Erhöhung der Beiträge ein.

Geld zurückverlangen

Auch wenn man als Beitragszahler erst zu spät bemerkt, dass die Erhöhung unwirksam war, kann man sein Geld mit Zinsen zurückverlangen. Zu beachten ist dabei die Verjährungsfrist von 3 Jahren.

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