AOK-Rabattvertrag: Die Friedenspflicht endet am 30.9.

Weltmarktführer Teva mit allen AOK-Rabattprodukten voll lieferfähig 19.09.2007 12:00 Uhr

„Ausreichend Präparate im Markt“

Mit den rabattierten AOK-Wirkstoffen von Teva Deutschland bleiben die Apotheker auch nach dem Ende der Friedenspflicht auf der sicheren Seite: Die deutsche Tochter des Generika-Weltmarktführers ist mit allen Rabattprodukten weiterhin voll lieferfähig. Daneben hat sich der Großhandel in den letzten Monaten ausreichend mit Teva-Präparaten bevorratet. „Somit wird jede Apotheke, die unsere Produkte bestellt, auch sofort beliefert“, erklärt Michael Ewers, Geschäftsführer von Teva Deutschland. Die rabattierten AOK-Wirkstoffe von Teva sind Bisoprolol, Carvedilol, Levocarb, Lisinopril, Lisinopril-comp und Melperon.

Teva ist als Weltmarktführer im Bereich Generika in der Lage, sich kurzfristig auf große Steigerungen der Nachfrage einzustellen. Daher ist auch die deutsche Niederlassung seit mehreren Monaten ununterbrochen voll lieferfähig (1) www.teva-deutschland.de/liefersituation-aok-rabattprodukte . Teva Deutschland hat sich so bei der Umsetzung der Rabattverträge als zuverlässiger Partner des Großhandels und der Apotheken bewährt. „Und das wird auch weiterhin so bleiben“, verspricht Ewers.

Sichere Versorgung mit Teva-Produkten

Eine Auswertung des Warenstromes im Zeitraum von April´07 bis Juli´07 hat die mehr als ausreichende Versorgung des Marktes mit allen 52 AOK-Rabattprodukten von Teva gezeigt: Von 100 Packungen, die Teva an den Großhandel lieferte, hat dieser im Durchschnitt 72 an die Apotheken abgegeben und die Apotheker haben davon 64 an die Patienten ausgehändigt. Das bedeutet eine Produktreserve von 36%, auf die die Apotheker bei Bedarf noch zusätzlich zurückgreifen können.

HINTERGRUND - Zum Ende der Friedenspflicht am 30.9. stellt die AOK die Rabattverträge „scharf“:

Bis dato war die AOK sehr kulant, wenn Apotheker vereinzelt "Nicht-Rabatt-Produkte" abgaben, d.h. es kam zu keinen Rückzahlungsforderungen seitens der AOK. Das wird sich ab dem 1. Oktober ändern. Rabattprodukte der AOK müssen bei entsprechendem Rezept bevorzugt abgegeben werden, ansonsten drohen Retaxationen durch die AOK.

Es gibt zwei Ausnahmen:
1. Ist ein einzelnes Rabattprodukt von keinem der bis zu drei Rabattpartner bei keinem der deutschen Großhändler erhältlich, dann gilt das Produkt als "defekt" bzw. "als nicht lieferfähig" und der Apotheker kann ein preisgünstiges Nicht-Rabattprodukt abgeben.
2. Die weitere Ausnahme ist der Substitutionsausschluss durch den Arzt mittels "Aut -idem-Kreuz".

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(1) Täglich aktuell: Die Liefersituation der Teva-AOK-Rabattprodukte:
www.teva-deutschland.de/liefersituation-aok-rabattprodukte

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