Was sich ändert

Die generalistische Pflegeausbildung 31.01.2022 09:01 Uhr

Die Anforderungen an die Pflege sind in den letzten Jahren vielschichtiger geworden. Aus diesem Grund werden die bisherigen Ausbildungen Kinderkrankenpflege, Krankenpflege sowie Altenpflege seit Januar 2020 in einer generalistischen Pflegeausbildung verbunden.

War eine Reform notwendig?

Die Menschen werden immer älter. Mit zunehmendem Alter verändert sich nicht nur unsere Haut. Auch die Sinnesleistungen, das Reaktionsvermögen und das Kurzzeitgedächtnis lassen nach. Unser Abwehrsystem wird schwächer, teilweise sind wir körperlich eingeschränkt. Kurzum: Mit zunehmender Lebenserwartung werden wir auch immer häufiger pflegebedürftig.

Somit haben sich auch die Anforderungen an die Pflege verändert. Die Pflegebereiche sind enger vernetzt, Behandlungen sind komplexer geworden. Das neue Pflegeberufegesetz bereitet die Pflegekräfte auf die neuen Anforderungen vor. Gleichzeitig bietet es ihnen mehr Chancen, in andere Bereiche zu wechseln.

Insgesamt soll die neue generalistische Pflegeausbildung durch eine bessere Ausstattung der Schulen und der Betriebe sowie eine Modernisierung der Ausbildungsinhalte attraktiver werden. Außerdem ist sie europaweit anerkannt, vergütet und schulgeldfrei.

Ist der Ablauf der generalistischen Pflegeausbildung?

Seit dem 1. Januar 2020 wird die neue generalistische Pflegeausbildung in allen Pflegeschulen umgesetzt. Sie verbindet die bisherigen Ausbildungen Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie besteht aus theoretischem Unterricht und einem praktischen Ausbildungsteil. In der praktischen Ausbildung lernen die Auszubildenden die unterschiedlichen Pflegebereiche kennen. Sie findet deshalb in verschiedenen Einrichtungen statt, beispielsweise im Pflegeheim, im Krankenhaus, in der ambulanten Pflege und in einer psychiatrischen Klinik.

Nach zwei Ausbildungsjahren absolvieren die Auszubildenden eine Zwischenprüfung, bei welcher ihr Wissensstand und ihre Kompetenzen überprüft werden. Im dritten Ausbildungsjahr können sie wählen, ob sie die generalistische Pflegeausbildung fortsetzen möchten. Alternativ können sie eine Vertiefung als Altenpfleger/in oder als Krankenpfleger/in wählen.

Wer sich dazu entschließt, die generalistische Ausbildung fortzusetzen, beendet die Ausbildung als Pflegefachmann/Pflegefachfrau. In den anderen beiden Fällen erwerben die Auszubildenden die „alten“ Berufsabschlüsse Altenpfleger oder Kinderkrankenpfleger.